Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Burgenländische Rettungsgesetz 1995, LGBl. Nr. 30/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018, anteilig außer Kraft.

(3) Bestehende Verordnungen und Richtlinien, die auf Grundlage des Burgenländischen Rettungsgesetzes 1995, LGBl. Nr. 30/1996, erlassen wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zur Erlassung neuer den jeweiligen Gegenstand betreffende Verordnungen und Richtlinien.

(4) Der Titel, , 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.