Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die nach diesem Gesetz den Gemeinden zukommenden Aufgaben sind in ihrem eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die nach diesem Gesetz den Gemeinden zukommenden Aufgaben sind in ihrem eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.