Zielsetzung
Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung des Beifußblättrigen Traubenkrauts (Ambrosia artemisiifolia), nachfolgend Ragweed genannt, auf Flächen innerhalb des Landesgebietes zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Zielsetzung
Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung des Beifußblättrigen Traubenkrauts (Ambrosia artemisiifolia), nachfolgend Ragweed genannt, auf Flächen innerhalb des Landesgebietes zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung.