Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zielsetzung

Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung des Beifußblättrigen Traubenkrauts (Ambrosia artemisiifolia), nachfolgend Ragweed genannt, auf Flächen innerhalb des Landesgebietes zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung.