Die Mitwirkung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an der Verwaltung der Pensionskasse ergibt sich aus dem PKG.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Mitwirkung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an der Verwaltung der Pensionskasse ergibt sich aus dem PKG.