Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Subregionen

(1) Subregionen gemäß und und 2 Bgld. SEG 2023 werden in der Anlage zur Verordnung festgelegt.

(2) Bei zusätzlichem Bedarf können durch die Landesregierung weitere Subregionen festgelegt werden.