Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behandlungsraum

An regionalen Hauptpflege- und Betreuungsstützpunkten ist nach Möglichkeit ein Behandlungsraum vorzusehen. Der Behandlungsraum hat zumindest über eine Behandlungsliege sowie einen Kasten zur Aufbewahrung der Arbeitsmaterialien zu verfügen. Der Behandlungsraum hat allen sanitätshygienischen Standards zu entsprechen und ist mit Handwaschbecken, Seifen-, Desinfektionsmittel- und Einmalhandtuchspendern samt Abwurfbehältern auszustatten.