Eigener Wirkungsbereich
Die nach diesem Gesetz den Gemeinden obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die nach diesem Gesetz den Gemeinden obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.