Parteistellung
Im gerichtlichen Verfahren nach den , 21 und 28 sowie im Verwaltungsverfahren nach , Abs. 4 und Abs. 5, , , und ist die Dienstnehmerin Partei.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Parteistellung
Im gerichtlichen Verfahren nach den , 21 und 28 sowie im Verwaltungsverfahren nach , Abs. 4 und Abs. 5, , , und ist die Dienstnehmerin Partei.