Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendungsbezeichnungen

Für die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes sind folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen, die neben allfälligen Amtstiteln geführt werden können:

bei Verwendung als

Verwendungsbezeichnung

Präsidentin oder Präsident

Präsidentin oder Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland

Vizepräsidentin oder Vizepräsident

Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland

sonstiges Mitglied

Landesverwaltungsrichterin oder Landesverwaltungsrichter