1. Hauptstück
Organisation des Landesverwaltungsgerichtes
1. Abschnitt
Einrichtung, Sitz
Für das Land Burgenland wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. Es wird als „Landesverwaltungsgericht Burgenland“ bezeichnet und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Eisenstadt.
