Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Standesbeamten-Prüfungsgesetzes

Das Standesbeamten-Prüfungsgesetz, LGBl. Nr. 69/1991, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 4 letzter Satz entfällt.

2. Nach § 6 wird folgender § 7 angefügt:

„§ 7

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 3 Abs. 4 letzter Satz in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 69/1991 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.“