Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Änderung des Bgld. Kanalanschlußgesetzes 1989

Das Bgld. Kanalanschlußgesetz 1989, LGBl. Nr. 27/1990, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2001, wird wie folgt geändert:

1. § 11 Abs. 3 entfällt.

2. In § 11 Abs. 4 entfällt die Wortfolge „erster Instanz“.

3. In § 11 Abs. 5 entfällt die Wortfolge „in erster Instanz“.

4. Die Überschrift zu § 12 lautet:

„Dingliche Wirkung von Bescheiden und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen“

5. In § 12 wird nach dem Wort „Bescheiden“ die Wortfolge „und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen“ eingefügt.

6. Dem § 14 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 11 Abs. 4 und 5 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 11 Abs. 3.“