Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995

Das Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995 - Bgld. PflSCHG 1995, LGBl. Nr. 36/1995, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2013, wird wie folgt geändert:

1. § 44 entfällt.

2. Dem § 58 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 44 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2013 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.“