Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Burgenländischen Kehrgesetzes 2006

Das Burgenländische Kehrgesetz 2006 - Bgld. KehrG 2006, LGBl. Nr. 15/2007 wird wie folgt geändert:

1. In § 14 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils vor dem Wort „Strafe“ jeweils das Wort „strafgerichtlicher“ eingefügt.

2. Dem § 15 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 14 Abs. 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“