Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Burgenländischen Geodateninfrastrukturgesetzes

Das Burgenländische Geodateninfrastrukturgesetz - Bgld. GeoDIG, LGBl. Nr. 8/2011, wird wie folgt geändert:

1. § 13 Abs. 6 entfällt.

2. § 14 entfällt.

3. Die Überschrift des § 19 lautet:

„Übergangsbestimmungen, Inkrafttreten, Außerkrafttreten“

4. Dem § 19 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Überschrift des § 19 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 13 Abs. 6 und § 14.“