Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Burgenländischen EVTZ-Gesetzes

Das Burgenländische EVTZ-Gesetz - Bgld. EVTZG, LGBl. Nr. 30/2011, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 2 entfällt.

2. § 3 Abs. 4 entfällt.

3. In § 4 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“ und Abs. 2.

4. § 5 Abs. 8 entfällt.

5. Der bisherige Text des § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 sowie § 5 Abs. 8.“