Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Burgenländischen Abgabengesetzes

Das Burgenländische Abgabengesetz, LGBl. Nr. 14/2010, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 2 wird die Wortfolge „in erster Instanz das Amt der Landesregierung, in zweiter Instanz die Landesregierung“ durch die Wortfolge „das Amt der Landesregierung“ ersetzt.

2. Der bisherige Text des § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 4 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“