Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Bgld. Veranstaltungsgesetzes

Das Bgld. Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 2/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2013, wird folgt geändert:

1. In § 8j Abs. 7 erster Satz wird das Wort „gerichtlich“ durch die Wortfolge „bei den ordentlichen Gerichten“ ersetzt.

2. § 8q Abs. 2 entfällt.

3. In § 25 Abs. 2 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.

4. Dem § 26 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 8j Abs. 7 und § 25 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 8q Abs. 2.“