Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Monatsentgelt und Dienstzulage

(1) Das Monatsentgelt der Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer beträgt:

in der Entlohnungsstufe

in der

Entlohnungsgruppe l1

Euro

1

3.764,40

2

3.867,30

3

4.011,40

4

4.256,20

5

4.510,30

6

4.762,30

7

5.010,40

8

5.267,90

9

5.523,50

10

5.761,10

11

6.015,50

12

6.248,00

13

6.477,60

14

6.705,50

15

6.945,40

16

7.162,60

17

7.271,50

18

7.597,60

19

-

(2) Der Leiterin oder dem Leiter des Joseph Haydn-Konservatoriums gebührt eine Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt

1. unter einem Besoldungsdienstalter von 13 Jahren und sechs Monaten 1 131,30 Euro

2. ab einem Besoldungsdienstalter von 13 Jahren und sechs Monaten 1 208,90 Euro

3. ab einem Besoldungsdienstalter von 21 Jahren und sechs Monaten 1 283,80 Euro.

(3) Die Dienstzulage der Leiterin oder des Leiters des Joseph Haydn-Konservatoriums erhöht sich nach sechsjähriger Ausübung der Funktion um 15%, nach zehnjähriger Ausübung der Funktion um 25% und nach vierzehnjähriger Ausübung der Funktion um 40% des Grundbetrags (Abs. 2).