Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes

(1) Hinsichtlich

1. der Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach und

2. der Bemessung des Schadenersatzes

gelten die bis 14, 16, 17 und § 18b des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - Bgld. L-GBG sinngemäß.

(2) Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Abs. 1 gelten hinsichtlich

1. der Fristen und

2. der Beweislastumkehr

die und 19a des Bgld. L-GBG sinngemäß.