Wahrung erworbener Rechte und Ansprüche
Von den Bestimmungen des Landesvertragsbedienstetengesetzes 1985 abweichende Regelungen in Dienstverträgen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Wahrung erworbener Rechte und Ansprüche
Von den Bestimmungen des Landesvertragsbedienstetengesetzes 1985 abweichende Regelungen in Dienstverträgen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.