Wahlscheine
Jedes Mitglied der Vollversammlung erhält nach seiner Wahl oder nach seiner gemäß erfolgten Berufung von der Landeswahlkommission einen Wahlschein, der sie oder ihn zur Teilnahme an den Sitzungen der Vollversammlung berechtigt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Wahlscheine
Jedes Mitglied der Vollversammlung erhält nach seiner Wahl oder nach seiner gemäß erfolgten Berufung von der Landeswahlkommission einen Wahlschein, der sie oder ihn zur Teilnahme an den Sitzungen der Vollversammlung berechtigt.