Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Öffnung einzelner Körperhöhlen, operative Eingriffe an der Leiche

Die Bestimmungen über Obduktionen gelten sinngemäß auch dann, wenn keine vollständige Obduktion vorgenommen wird, sondern nur einzelne Körperhöhlen geöffnet oder operative Eingriffe an der Leiche durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind alle Maßnahmen gemäß und 16.