Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Art der Förderung

Die Förderung kann erfolgen durch

1. nicht rückzahlbare Zinsen, Annuitäten- und sonstige Kreditkostenzuschüsse;

2. nicht rückzahlbare Geldzuschüsse;

3. Dienst- und Sachleistungen;

4. Beratung, Schulung und Forschung.