Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.
(2) Verordnungen gemäß dieses Gesetzes dürfen bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.
(3) Die und 6 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 73/2011 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 42/2023 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen bis 10.
