Behörde
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Gemeinde. Die vorgesehenen Aufgaben sind von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Behörde
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Gemeinde. Die vorgesehenen Aufgaben sind von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.