Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tätigkeitsbericht

Die Landesregierung hat dem Landtag alle zwei Jahre einen Bericht über die Tätigkeit und die gesetzten Maßnahmen auf dem Gebiet der außerschulischen Jugendarbeit (Jugendbericht) zu erstatten.