Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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12. Abschnitt

Auftreffenergie der Jagdmunition; Verwendung von Narkosewaffen und Narkosemitteln

Mindestwerte für die Auftreffenergie

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 36/2017)