12. Abschnitt
Auftreffenergie der Jagdmunition; Verwendung von Narkosewaffen und Narkosemitteln
Mindestwerte für die Auftreffenergie
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 36/2017)
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
12. Abschnitt
Auftreffenergie der Jagdmunition; Verwendung von Narkosewaffen und Narkosemitteln
Mindestwerte für die Auftreffenergie
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 36/2017)