Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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9. Abschnitt

Kennzeichnung von Greifvögeln; Nachweise beim Verkehr mit Eiern von Federwild

Kennzeichnungspflicht

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 26/2017)