Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Prüfung zur Jagdhüterin oder zum Jagdhüter; Prüfung zur Revierjägerin oder zum Revierjäger;Bestätigung, Angelobung und Kennzeichnung der Jagdaufseherin oder des Jagdaufsehers

Prüfung zur Jagdhüterin oder zum Jagdhüter; Prüfungskommission

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 34/2017)