6. Abschnitt
Prüfung zur Jagdhüterin oder zum Jagdhüter; Prüfung zur Revierjägerin oder zum Revierjäger;Bestätigung, Angelobung und Kennzeichnung der Jagdaufseherin oder des Jagdaufsehers
Prüfung zur Jagdhüterin oder zum Jagdhüter; Prüfungskommission
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 34/2017)
