Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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XIII. Hauptstück

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

Anwendungsbereich

Die Ausübung des Eigenjagdrechtes und die Pachtung von Jagdeinschlüssen () durch die Gemeinde erfolgt im eigenen Wirkungsbereich.