XIII. Hauptstück
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Anwendungsbereich
Die Ausübung des Eigenjagdrechtes und die Pachtung von Jagdeinschlüssen () durch die Gemeinde erfolgt im eigenen Wirkungsbereich.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
XIII. Hauptstück
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Anwendungsbereich
Die Ausübung des Eigenjagdrechtes und die Pachtung von Jagdeinschlüssen () durch die Gemeinde erfolgt im eigenen Wirkungsbereich.