Jagdperiode und Jagdjahr
(1) Die Jagdperiode beträgt neun Jahre.
(2) Das Jagdjahr läuft vom 1. Jänner bis 31. Dezember.
Beachte: tritt mit 1. Februar 2023 in Kraft.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Jagdperiode und Jagdjahr
(1) Die Jagdperiode beträgt neun Jahre.
(2) Das Jagdjahr läuft vom 1. Jänner bis 31. Dezember.
Beachte: tritt mit 1. Februar 2023 in Kraft.