Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jagdperiode und Jagdjahr

(1) Die Jagdperiode beträgt neun Jahre.

(2) Das Jagdjahr läuft vom 1. Jänner bis 31. Dezember.

Beachte: tritt mit 1. Februar 2023 in Kraft.