4. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Verweise auf Landesgesetze
Soweit in diesem Gesetz auf Bestimmungen anderer Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Verweise auf Landesgesetze
Soweit in diesem Gesetz auf Bestimmungen anderer Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.