Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grundsätze

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Landesstatistik sind folgende Grundsätze zu beachten:

1. Gewährleistung von Objektivität und Unparteilichkeit bei der Erstellung der Statistiken, insbesondere durch die Anwendung frei gewählter statistischer Methoden und Verfahren nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards und deren Offenlegung;

2. Gewährleistung von Zuverlässigkeit, Erheblichkeit, Kostenwirksamkeit und Transparenz;

3. laufende Überprüfung der Statistiken auf Qualitätsverbesserungen;

4. Sicherstellung einer möglichst hohen Aktualität der Statistiken;

5. Erreichung einer möglichst hohen Kohärenz der Statistiken;

6. Minimierung der Belastung und ausreichende Information der Betroffenen und Auskunftspflichtigen;

7. Wahrung der Vertraulichkeit, der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes von personenbezogenen Daten;

8. Veröffentlichung von Ergebnissen statistischer Erhebungen gemäß ;

9. Sicherstellung der geschlechtsspezifischen Erhebung und Auswertung der Daten in allen Fällen, in denen ein Geschlechtsbezug sinnvoll und aufgrund der Art der Erhebung möglich ist.