Anerkennung ausländischer Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise
Für die Anerkennung ausländischer Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise sind die Bestimmungen des Burgenländischen EU-Berufsangelegenheiten-Gesetzes - Bgld. EU-BA-G, LGBl. Nr. 4/2016, sinngemäß anzuwenden.
