Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verweigerung der Ausstellung des Prüfberichts

Wenn zwei zugelassene Stellen die Ausstellung eines Prüfberichts verweigert haben, hat die Landesregierung auf Antrag mit Bescheid festzustellen, ob die Feuerungsanlage die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrade einhält.