Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Rechtserwerb an Baugrundstücken in Vorbehaltsgemeinden

Gegenstand

Folgende Rechtserwerbe unter Lebenden an Baugrundstücken oder Teilen davon in Vorbehaltsgemeinden () - bei ausländischen Staatsangehörigen gemäß auch außerhalb davon - sind Gegenstand dieses Abschnitts:

1. der Erwerb des Eigentums;

2. der Erwerb des Fruchtnießungsrechts () oder des Rechts des Gebrauchs () einschließlich der Dienstbarkeit der Wohnung ();

3. der Erwerb des Baurechts oder eines anderen Rechts zur Errichtung eines Bauwerks auf fremdem Grund;

4. die Bestandnahme an Grundstücken oder jede sonstige Überlassung zu Wohnzwecken, wenn der Rechtserwerb zur Begründung eines Freizeitwohnsitzes auf eine Dauer von über drei Jahren dient.