Behörde
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde. Über erstinstanzliche Anträge hat sie binnen drei Monaten zu entscheiden. Die Entscheidungsfrist beginnt erst, wenn alle Antragsbeilagen der Behörde vorliegen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Behörde
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde. Über erstinstanzliche Anträge hat sie binnen drei Monaten zu entscheiden. Die Entscheidungsfrist beginnt erst, wenn alle Antragsbeilagen der Behörde vorliegen.