1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Ziel
Dieses Gesetz regelt den Auf- und Ausbau einer umweltrelevanten Geodateninfrastruktur.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Ziel
Dieses Gesetz regelt den Auf- und Ausbau einer umweltrelevanten Geodateninfrastruktur.