Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft und ist auf die Rechnungsjahre ab 2019 anzuwenden; gleichzeitig tritt die Verordnung über die Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen durch Gemeinden, LGBl. Nr. 58/2012, außer Kraft.