Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Fonds wird vom Aufsichtsrat bestellt. Der Fonds wird von der Geschäftsführung vertreten. Die Geschäftsführung führt alle Geschäfte des Fonds und kann sich dazu der Landesholding Burgenland GmbH oder einer ihrer verbundenen Gesellschaften bedienen.