Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Satzung

Die Satzung hat zu enthalten

a) Name und Sitz des Gemeindeverbandes;

b) Namen der beteiligten Gemeinden;

c) Bezeichnung der gemeinsam zu besorgenden Aufgaben;

d) Organe des Gemeindeverbandes, einschließlich der Bestellung, der Zusammensetzung und der Erfordernisse für die Willensbildung in den kollegialen Organen;

e) Regelung des Ersatzes der Kosten für die Aufgabenbesorgung (Personal- und Sachaufwand);

f) Regelung der vermögensrechtlichen Ansprüche der verbandsangehörigen Gemeinden gegenüber dem Gemeindeverband und Regelung der Haftung für Verbindlichkeiten;

g) Erfordernisse für die Änderung der Satzung sowie den Beitritt und den Austritt von Gemeinden;

h) Bestimmungen über die Auflösung des Gemeindeverbandes, die Abwicklung bestehender Dienstverhältnisse und die Verwendung des verbleibenden Vermögens.