Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kostenaufteilung

Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Verbandes ist auf die verbandsangehörigen Gemeinden nach dem Verhältnis der bei der jeweils letzten Volkszählung ermittelten Einwohnerzahl dieser Gemeinden aufzuteilen.