Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme von Kundmachungen nach solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme von Kundmachungen nach solche des eigenen Wirkungsbereiches.