Änderung der Satzung und Auflösung des Gemeindeverbandes
(1) Änderungen der Satzung haben unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des zu erfolgen.
(2) Für die Auflösung des Gemeindeverbandes gelten die Bestimmungen des und Abs. 3 sinngemäß.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Änderung der Satzung und Auflösung des Gemeindeverbandes
(1) Änderungen der Satzung haben unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des zu erfolgen.
(2) Für die Auflösung des Gemeindeverbandes gelten die Bestimmungen des und Abs. 3 sinngemäß.