Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bildung von Gemeindeverbänden

Die Bildung eines Gemeindeverbandes erfolgt

a) durch schriftliche Vereinbarung der beteiligten Gemeinden oder

b) unmittelbar durch Gesetz oder im Wege der Vollziehung durch die zuständige Verwaltungsbehörde.