Bildung von Gemeindeverbänden
Die Bildung eines Gemeindeverbandes erfolgt
a) durch schriftliche Vereinbarung der beteiligten Gemeinden oder
b) unmittelbar durch Gesetz oder im Wege der Vollziehung durch die zuständige Verwaltungsbehörde.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Bildung von Gemeindeverbänden
Die Bildung eines Gemeindeverbandes erfolgt
a) durch schriftliche Vereinbarung der beteiligten Gemeinden oder
b) unmittelbar durch Gesetz oder im Wege der Vollziehung durch die zuständige Verwaltungsbehörde.