Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entscheidung über Streitigkeiten

Über Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis zwischen dem Gemeindeverband und den verbandsangehörigen Gemeinden sowie zwischen diesen entscheidet mit Ausnahme von Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche die Landesregierung.