Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anpassung der Wahrungszulagen für das Jahr 2020

Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1. Jänner 2020 um 2,25%, mindestens jedoch um 50,00 Euro und werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Die bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.