Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendung

Die dienstvertraglich vereinbarte Verwendung als pädagogische Fachkraft umfasst auch die Verwendung als Betreuungsperson (VII. Hauptstück), wenn die oder der Gemeindebedienstete die Erfordernisse für die Verwendung als Betreuungsperson erfüllt. ist anzuwenden.