9. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verfahren
Über strittige Bezüge, Sitzungsgelder und Reisekosten hat der Gemeinderat mit Bescheid zu entscheiden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
9. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verfahren
Über strittige Bezüge, Sitzungsgelder und Reisekosten hat der Gemeinderat mit Bescheid zu entscheiden.